Gesetzliche Bestimmungen zu den hier auf der Homepage näher beschriebenen Arten!

Chelydra serpentina:

Auszug aus der Bundesartenschutzverordnung- BArtSchV
§3 Nicht besonders geschützte Tierarten für die Besitz- und Vermarktungsverbote gelten (zu § 26 Abs. 3a BNatSchG). Die Verbote des § 20f Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nach § 20 f Abs. 2a Nr. 2des BNatSchG für lebende Exemplare folgender Arten:

                                         Castor canadensis                                 Amerikanischer Biber
                                         Chelydra serpentina                             Schnappschildkröte
                                         Macroclemys temminckii                      Geierschildkröte
                                         Sciurus carolinensis                              Grauhörnchen

*****

Für die Art Chelydra serpentina besteht seit dem 14.10.1999 ein Haltungs- und Besitzverbot, welches in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) nach zu lesen ist. Tiere die sich noch in Besitz befinden und ganz legal vor Inkrafttreten des Gesetzes erworben wurden, müssen der jeweils zuständigen Behörde gemeldet werden. Zusätzlich muss der Nachweis erbracht werden das man die Tiere vor Inkrafttreten des Gesetzes erworben hat.

Nach $ 3 Abs. 2 Nr. 2 neuen Bundesartenschutzverordnung vom 25.02.2005 gilt für Schnappschildkröten (Chelydra serpentina) jetzt auch ein Zuchtverbot.

Schnappschildkröten unterliegen nach § 12, 13 Abs. 1 der Bundesartenschutzverordnung einer Kennzeichnungspflicht.
Bei Reptilien ist nach Wahl des Halters eine Kennzeichnung mit einem Transponder
(implantierter Microchip) oder einer Fotodokumentation möglich.

 

Persönliche Anmerkung: Die Tiere sind vor dem 14.10.1999 wohl in größerer Stückzahl nach Deutschland importiert worden, wodurch sich immer noch eine größere Anzahl an Tieren legal oder illegal im Land befindet. Nicht zuletzt wird dies auch dadurch deutlich dass es immer wieder Funde von ausgesetzten Tieren gibt und die Auffangstationen langsam aber sicher überlaufen.

Emys orbicularis:

Diese Art ist Geschützt nach BArtSchV, Anl.1, Sp.1

[Home] [Chelydra] [Sternotherus] [Emys] [Geoemyda] [T. hermanni] [Pelodiscus] [Ernährung] [Giftpflanzen] [Pflanzen] [Überwinterung] [Gesetzliches] [Technik] [Fachbegriffe] [Teich-Pflege] [Schildkrötenteich] [Gewächshaus I] [Gewächshaus II] [Schildkrötenhaus] [Kosten] [Dies und Das] [Börsenkalender] [Über mich] [Links] [Gästebuch]