Testudo hermanni / Testudo marginata
Deutscher Name:
Griechische Landschildkröte / Breitrandschildkröte
Die Art genießt als Anhang-A-Art der europäischen Artenschutzverordnung den höchsten Schutzstatus. Das bedeutet, dass Testudo hermanni/ Testudo marginata nicht ohne Genehmigung gehalten werden darf. Das Tier darf ohne Genehmigung der zuständigen Landesbehörde auch nicht an einen anderen Standort gebracht werden. Darüber hinaus besteht für Wildexemplare ein Schaustellungs- und Vermarktungsverbot.
Für Nachzuchttiere gelten die gleichen Vorschriften, jedoch ist eine Aufhebung des Vermarktungsverbotes durch die zuständige Landesbehörde möglich. Als Genehmigung für eine Vermarktung sollte eine sogenannte 'Züchterbescheinigung' beantragt werden. Mit dieser Genehmigung können Anhang-A-Nachzuchttiere - ohne weitere behördliche Genehmigung - durch den jeweiligen Inhaber innerhalb der EU gehandelt werden.
Checklist
Bei Besitz oder Erwerb von Testudo hermanni/ Testudo marginata sollte Folgendes beachtet werden:
Kennzeichnung: Die Bundesartenschutzverordnung schreibt vor, dass Reptilienarten des Anhangs A zu kennzeichnen sind. Im Falle von Testudo hermanni/ Testudo marginata sind die Exemplare laut Bundesartenschutzverordnung bevorzugt per Mikrochip (Transponder) zu kennzeichnen. Aufgrund eines Gutachtens, das die DGHT im Auftrage des Bundesamtes für Naturschutz angefertigt hat, empfiehlt das Bundesumweltministerium für Testudo hermanni nunmehr eine Kennzeichnung mittels Fotodokumentation, die entsprechend den Angaben im Gutachten angefertigt werden sollte. Eine ausführliche Farbbroschüre zur fachgerechten Fotodokumentation ist im Mai 2001 erschienen und kann bei der DGHT bestellt werden
Quelle: © DGHT 2001
Private Schildkrötenstation Meerbusch
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